28.05.2024
BETEILIGUNG
Alles fing mit einem Klassentreffen im August 2023 an: Ich fragte Schülerinnen der 9. Klasse, ob sie schon mal etwas von Kinder- und Jugendbeteiligung gehört haben.
Die Antwort war: "nein".
Tatsächlich regelt § 47a Sächische Gemeindeordnung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: "Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.". In den letzten fünf Jahren haben wir nur eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erlebt, die für die Neugestaltung des Spielplatzes Alte Dresdner Straße im Juni 2023.
Zufällig fand in der Oberschule Weixdorf Ende August eine Beteiligungswoche stattfand. Die Schülerinnen erklären in einem Podcast "Wie man seiner Stimme Gehör verschafft", was sich dann alles so ereignete.
... und tatsächlich hat es ein Wunsch in die Umsetzung geschafft und wir sind unglaublich stolz auf die Schülerinnen, dass sie sich so engagiert um das Ziel bemüht haben!
Es großes Dankeschön an die Verwaltungsstelle Weixdorf und den Bauhof für diesen herrlichen Rastplatz!
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![]() Beteiligungswoche in der Oberschule Weixdorf |
![]() Rastplatz, Hakenweg |